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Rechtstext:

3) Voraussetzung für MagentaEINS ist das gleichzeitige Bestehen eines Mobilfunk-Laufzeitvertrags mit einem monatlichen Grundpreis ab 29,95 €, abgeschlossen ab dem 22.05.2013, z. B. MagentaMobil S für 39,95 €/Monat (ohne Smartphone), und eines IP-Breitband-Vertrags abgeschlossen ab dem 01.06.2015 mit einem monatlichen Grundpreis ab 29,95 €, z. B. MagentaZuhause S für 34,95 €/Monat. Mindestlaufzeit jeweils 24 Monate (Ausnahme MagentaMobil Flex Tarife: ohne Mindestlaufzeit, mit einer Frist von einem Monat kündbar), Bereitstellungspreis 39,95 € bzw. 69,95 €. Die Kundenanschrift beider Verträge muss identisch sein. Voraussetzung für den MagentaEINS Vorteil „doppeltes Datenvolumen“ ist ein MagentaMobil Tarif, vermarktet ab dem 04.04.2017. Mobilfunk-Tarife, abgeschlossen ab dem 06.09.2019, erhalten einen Rabatt in Höhe von 5 € auf den monatlichen Grundpreis des Mobilfunk-Vertrags (gilt nicht für For Friends Mobilfunk- und Festnetz-Tarife). Nicht berechtigt sind Datentarife, CombiCards, reine Telefonietarife, Family Cards, MagentaZuhause Start und Tarife der Marke congstar. Die Festnetz zu Mobilfunk Flat ist ab MagentaZuhause XL bereits inkludiert. Für MagentaMobil XS, Data, Special S, M und L sowie Mobilfunk-Tarife mit einem monatlichen Grundpreis zwischen 14,95 € und 29,95 €, die ab dem 03.11.2010 abgeschlossen wurden, gilt: Kunden erhalten als MagentaEINS Vorteil ausschließlich die Festnetz zu Mobilfunk Flat sowie bei Verträgen, die ab dem 01.06.2021 abgeschlossen wurden, zusätzlich 1 GB Datenvolumen pro Monat im Mobilfunk-Tarif. Endet die Berechtigung für MagentaEINS durch Beendigung des Festnetzoder Mobilfunk-Vertrags, entfällt der Rabatt und alle Vorteilsoptionen werden gelöscht.